DGUV V3 Prüfung
Die regelmäßige DGUV V3 Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Ihr Unternehmen vor Ausfällen, Schäden und Haftungsrisiken. Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Prüfung aller ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel nach den aktuellen Vorschriften.
✔ Rechtssicherheit nach DGUV Vorschrift 3
✔ Dokumentation aller Prüfergebnisse
✔ Minimierung von Unfall- und Brandrisiken
✔ Flexible Termine direkt bei Ihnen vor Ort

Was ist die DGUV Vorschrift 3 / DGUV V3 Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift für „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".
Ziel ist, dass elektrische Anlagen und Geräte in Betrieben so betrieben werden, dass kein Risiko für Personen oder Sachen besteht — also vorbeugender Schutz vor Stromunfällen, Bränden etc.
Die Vorschrift schreibt vor, dass solche elektrischen Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen.
Die DGUV V3 ist auch im Kontext anderer Gesetze und Verordnungen relevant, z. B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Wer ist Pflichtiger / Betreiber?
Der Arbeitgeber / Betreiber ist verantwortlich dafür, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in seinem Bereich (z. B. im Betrieb, Werkstatt, Büro) einem sicheren Zustand entsprechen und regelmäßig geprüft werden.
Die Prüfung selbst darf nicht von jedermann durchgeführt werden — sie muss von einer Elektrofachkraft oder einer sogenannten befähigten Person (gemäß TRBS 1203) erfolgen, unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte.
Die Anforderungen an diese Person (Qualifikation, Verantwortlichkeiten) sind in den technischen Regeln für Betriebssicherheit (z. B. TRBS 1203) geregelt.
Was muss geprüft werden?
Ortsveränderliche Betriebsmittel: Geräte, die man leicht bewegen kann, z. B. Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen, Staubsauger etc.
Ortsfeste Anlagen / Betriebsmittel: Anlagen, Verteilungen, fest installierte Geräte etc.
Auch bei Neugeräten, nach Änderungen, nach Reparaturen / Instandsetzungen muss eine Prüfung erfolgen, bevor das Gerät bzw. die Anlage wieder in Betrieb genommen wird.
In der Praxis wird eine Kombination von Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Messungen / Prüfungen angewendet (z. B. Isolationsmessung, Schutzleiterwiderstand, Berührungsstrom etc.).
Prüfintervalle / Wiederholungsprüfung
Die DGUV Vorschrift 3 selbst gibt nur Rahmenbedingungen — die genauen Intervalle werden durch Gefährdungsbeurteilung und technische Regeln festgelegt.
Es gibt Richtwerte, die häufig verwendet werden, z. B.:
Büro- und Verwaltungsbereiche: etwa 12 Monate Baustellen: häufig 3 Monate
Bei Maschinen, größeren Anlagen können längere Intervalle möglich sein, wenn aus der Gefährdungsbeurteilung resultierend erlaubt.
Wenn bei einer Prüfung eine geringe Fehlerquote festgestellt wird (z. B. < 2 %) kann der Prüfer in manchen Fällen das Intervall verlängern — aber das hängt von den Umständen ab.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung / Risiken
Wird keine ordnungsgemäße DGUV V3 Prüfung durchgeführt, kann im Schadensfall der Versicherungsschutz entfallen.
Es können Bußgelder oder andere rechtliche Konsequenzen drohen.
Aus Sicht der Arbeitssicherheit: Erhöhtes Risiko von elektrischen Unfällen, Bränden, Schäden an Geräten, Personenschäden.
Auch im Rahmen betrieblicher Standards (z. B. ISO-Zertifizierungen) kann das Fehlen von regelmäßigen Prüfungen nach DGUV V3 problematisch werden.

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